Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Vertragsparteien fördern die direkte Zusammenarbeit zwischen den Archiven der Staaten der Vertragsparteien insbesondere im Bereich des Austausches von ExpertInnen und Informationen sowie auch die Veranstaltung von Ausstellungen, Konferenzen und Seminaren.