Die Vertragsparteien unterstützen nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten Projekte, die geeignet sind, das gemeinsame Kulturerbe im Interesse einer Stärkung der gesamten Beziehungen zwischen beiden Staaten zu fördern.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Vertragsparteien unterstützen nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten Projekte, die geeignet sind, das gemeinsame Kulturerbe im Interesse einer Stärkung der gesamten Beziehungen zwischen beiden Staaten zu fördern.