Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Inkrafttreten; Außerkrafttreten

. Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. Zugleich tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft zur Durchführung des § 57 Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. II Nr. 399/1998, außer Kraft.