Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

1. hinsichtlich des , und der Bundesminister für Finanzen,

2. hinsichtlich des und des die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten,

2a. hinsichtlich des die Bundesministerin für Bildung,

3. hinsichtlich des und Abs. 3 und des der Bundeskanzler und

4. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen die Bundesregierung.