Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung in Kraft. Die operative Tätigkeit des Zukunftsfonds beginnt mit der Überweisung der Fondsmittel gemäß bzw. Abs. 2.

(2) sowie das Zitat „, “ in in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 141/2017 treten mit 1. Jänner 2018 in Kraft. bis 3, a sowie das Zitat „und “ in in der Fassung des genannten Bundesgesetzes treten mit 1. Jänner 2021 in Kraft.

(3) in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2023, BGBl. I Nr. 185/2022, tritt mit 1. Jänner 2023 in Kraft.