. Auf Leistungen, die der Zukunftsfonds für den Versöhnungsfonds übernimmt, besteht kein Rechtsanspruch.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Auf Leistungen, die der Zukunftsfonds für den Versöhnungsfonds übernimmt, besteht kein Rechtsanspruch.