Zu Art. 45 des Zollkodex
. Die Stellung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung bewirkt keine Hemmung der Einbringung.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zu Art. 45 des Zollkodex
. Die Stellung eines Antrages auf Aussetzung der Vollziehung bewirkt keine Hemmung der Einbringung.