. Die Zollbehörden und das Bundesfinanzgericht wenden den und die bis 47 auch dann an, wenn sie nicht im Rahmen des Geltungsbereichs des tätig werden.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Zollbehörden und das Bundesfinanzgericht wenden den und die bis 47 auch dann an, wenn sie nicht im Rahmen des Geltungsbereichs des tätig werden.