Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Betrieb und Nutzung des Zollinformationssystems

. Das Zollinformationssystem umfasst folgende Kategorien von Daten:

1. Waren;

2. Transportmittel;

3. Unternehmen;

4. Personen;

5. Tendenzen bei Betrugspraktiken;

6. Verfügbarkeit von Sachkenntnis;

7. Zurückhaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Waren;

8. Zurückhaltung, Beschlagnahme oder Einziehung von Barmitteln.

Die Daten, die in die Kategorien Z 1 bis 8 eingegeben werden, werden mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen festgelegt.