. Die Einrichtung des technischen Zugangs zur den Zollinformationssystemen obliegt dem Bundesminister für Inneres.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Einrichtung des technischen Zugangs zur den Zollinformationssystemen obliegt dem Bundesminister für Inneres.