Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Frühere Vereinbarungen

Die Vertragsparteinen sind darüber einig, daß nach Inkrafttreten dieses Vertrages alle früheren zwischen ihnen geschlossenen Vereinbarungen über Zollerleichterungen im kleinen Grenzverkehr nicht mehr angewendet werden.