Deputate
Von Ein- und Ausgangsabgaben sind befreit Deputatholz, Deputatkohle und Deputatsalz, die bezugsberechtigte Grenzbewohner zur Verwendung im eigenen Haushalt aus einer Zollgrenzzone in die andere bringen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Deputate
Von Ein- und Ausgangsabgaben sind befreit Deputatholz, Deputatkohle und Deputatsalz, die bezugsberechtigte Grenzbewohner zur Verwendung im eigenen Haushalt aus einer Zollgrenzzone in die andere bringen.