Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Jede Vertragspartei kann die Zulassung der Behälter zur vorübergehenden Einfuhr davon abhängig machen, daß alle oder ein Teil der Vorschriften der Anlage 2 für das Verfahren der vorübergehenden Einfuhr von Behältern beachtet werden.