Um die Erleichterungen nach diesem Abkommen in Anspruch nehmen zu können, müssen die Behälter nach Maßgabe der Anlage 1 gekennzeichnet sein.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Um die Erleichterungen nach diesem Abkommen in Anspruch nehmen zu können, müssen die Behälter nach Maßgabe der Anlage 1 gekennzeichnet sein.