Das Verfahren bei der Zulassung von Behältern und Ersatzteilen zur vorübergehenden Einfuhr ohne Entrichtung der Eingangsabgaben richtet sich nach den im Gebiet jeder Vertragspartei geltenden Vorschriften.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Verfahren bei der Zulassung von Behältern und Ersatzteilen zur vorübergehenden Einfuhr ohne Entrichtung der Eingangsabgaben richtet sich nach den im Gebiet jeder Vertragspartei geltenden Vorschriften.