Dokumentation
. Der Bewilligungsinhaber hat
1. die Aufbau- und Ablauforganisation für die operationelle Abwicklung von Ausgangsbestätigungen im Sinne des § 6a ZollR-DG,
2. die Systemdokumentation und Benutzerhandbücher für das Informatikverfahren gemäß sowie
3. die getroffenen Datensicherheitsmaßnahmen gemäß
zu dokumentieren und die Dokumentation aktuell zu halten.
