Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erweiterung der Grundberechtigung für Bordtechniker

. Die Grundberechtigung gemäß ist auf Antrag um die Berechtigung zu erweitern, an Bord von Zivilluftfahrzeugen jener Muster, für die der Bewerber seine fachliche Befähigung bei einer theoretischen Zusatzprüfung und bei einer praktischen Zusatzprüfung nachgewiesen hat, die Aufgaben eines Bordtechnikers durchzuführen.