l. Bordtechniker
Grundberechtigung für Bordtechniker
. Der Bordtechnikerschein berechtigt, die Aufgaben eines Bordtechnikers, insbesondere die technische Überwachung von Triebwerk, Flugwerk und Bordausrüstung, an Bord von Zivilluftfahrzeugen jenes Musters, für welche die Prüfung abgelegt worden ist () im Fluge selbständig durchzuführen (Grundberechtigung für Bordtechniker).
