Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Feststellung der mangelnden Voraussetzung für die Verwendung

. (1) Werden die Voraussetzungen, die zur Ausstellung der im genannten Beurkundungen geführt haben, nicht oder nicht mehr erfüllt, sind die Bestimmungen des sinngemäß anzuwenden.