Erforderliche Zusatzbeschriftung „EXPERIMENTAL“
. An Amateurbau-Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugen in Erprobung ist die Beschriftung „EXPERIMENTAL“ in einer Größe von mindestens 5 cm in der Nähe des Einstieges anzubringen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Erforderliche Zusatzbeschriftung „EXPERIMENTAL“
. An Amateurbau-Luftfahrzeugen und Luftfahrzeugen in Erprobung ist die Beschriftung „EXPERIMENTAL“ in einer Größe von mindestens 5 cm in der Nähe des Einstieges anzubringen.