Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Untersagung

. Wird der zuständigen Behörde bekannt, dass Beschriftungen, Bemalungen und bildliche Darstellungen nicht den Erfordernissen des entsprechen, ist dem Luftfahrzeughalter unter Setzung einer angemessenen Frist deren Entfernung aufzutragen.