Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. (1) Der Prüfungsgegenstand „Österreichisches Verwaltungsrecht“ umfaßt:

Anwendungsbereich der Verwaltungsverfahrensgesetze; Grundzüge des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes unter besonderer Berücksichtigung der Vorschriften über die Vertretung und die Parteienrechte.

(2) Der Prüfungsgegenstand „Betriebswirtschaftslehre“ umfaßt:

Grundkenntnisse über Kostenrechnung, Personalführung und Organisation, Buchhaltung, Investition und Finanzierung.

(3) Der Prüfungsgegenstand „rechtliche und fachliche Vorschriften“ umfaßt:

Grundzüge der für das Fachgebiet maßgeblichen Verwaltungsvorschriften und Normen.

(4) Der Prüfungsgegenstand „Berufs- und Standesrecht“ umfaßt:

Ziviltechnikergesetz, Ziviltechnikerkammergesetz, Standesregeln, Honorarleitlinien, Statut der Wohlfahrtseinrichtungen.