. Die Erhebungen sind mittels Formblätter durchzuführen, die das Österreichische Statistische Zentralamt aufzulegen und den Auskunftspflichtigen zu übermitteln hat.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Erhebungen sind mittels Formblätter durchzuführen, die das Österreichische Statistische Zentralamt aufzulegen und den Auskunftspflichtigen zu übermitteln hat.