. Im Anhang gemäß (Katalog) des Bundesstatistikgesetzes 1965 ist im Abschnitt I/B Ziffer 16 nach dem Wort Kraftfahrwesen ein Punkt zu setzen. Der folgende Inhalt dieser Ziffer entfällt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Im Anhang gemäß (Katalog) des Bundesstatistikgesetzes 1965 ist im Abschnitt I/B Ziffer 16 nach dem Wort Kraftfahrwesen ein Punkt zu setzen. Der folgende Inhalt dieser Ziffer entfällt.