Verzeichnis schwerer Zuwiderhandlungen (§ 119j ZollR-DG)
. Im Aktennachweissystem dürfen nur Daten aus Ermittlungsakten verarbeitet werden, die eine im Anlage 2 angeführte schwere Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften betreffen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Verzeichnis schwerer Zuwiderhandlungen (§ 119j ZollR-DG)
. Im Aktennachweissystem dürfen nur Daten aus Ermittlungsakten verarbeitet werden, die eine im Anlage 2 angeführte schwere Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften betreffen.