Inkrafttreten
. (1) Diese Verordnung, ausgenommen , samt Überschrift und bis jeweils samt Überschriften, tritt mit 1. Jänner 2024 in Kraft. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Zivilflugplatz-Betriebsordnung – ZFBO, BGBl. Nr. 72/1962, außer Kraft.
(2) , samt Überschrift und bis jeweils samt Überschriften treten mit 1. Juli 2025 in Kraft. Vor diesem Datum in der Flugplatzbetriebsleitung eingesetzte Personen (inklusive stellvertretende Personen) müssen ab diesem Datum eine Grundausbildung für Flugplatzbetriebsleitung absolviert haben.
(3) in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 170/2026 tritt mit dem der Kundmachung im Bundesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.
