Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. d des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38/1953, werden folgende Zeichen der Weltgesundheitsorganisation von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen:

1. „Weltgesundheitsorganisation“ - „WGO“,

2. „World Health Organisation“ - „WHO“,

3. „Organisation Mondiale de la Sante“ - „OMS“,

4. das in der Anlage abgebildete offizielle Zeichen der Weltgesundheitsorganisation.