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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stammfassung: BGBl. Nr. 83/1953

. Auf Grund des § 3 Abs. 1 Z 1 lit. d des Markenschutzgesetzes 1953, BGBl. Nr. 38/1953, werden folgende Zeichen der Weltgesundheitsorganisation von der Registrierung nach dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen:

1. „Weltgesundheitsorganisation“ - „WGO“,

2. „World Health Organisation“ - „WHO“,

3. „Organisation Mondiale de la Sante“ - „OMS“,

4. das in der Anlage abgebildete offizielle Zeichen der Weltgesundheitsorganisation.

. Diese Verordnung tritt sechs Monate nach ihrer Kundmachung in Kraft.

Anlage

Abbildung aus dem RIS-Dokument

Änderungen & Kundmachungen

Neueste Kundmachungen zuerst. Die Daten des Inkrafttretens stehen gesondert dabei. Die amtliche Änderungsliste ist oben unter „Änderung“ vollständig lesbar.

BGBl. Nr. 83/1953 · Stammfassung

Fassungen ab: 30.12.1953

Erfasste Bestimmungen: § 1, § 2, Anl. 1

BGBl. Nr. 83/1953

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