Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Die Bezirksverwaltungsbehörden haben auf Ersuchen des Unabhängigen Beirates für Zivildienstbeschwerdeangelegenheiten in den Fällen des mittelbare Beweisaufnahmen und Erhebungen () durchzuführen, soweit dies für die Empfehlung nach erforderlich ist.