Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kommissionelle Abschlussprüfung

. (1) Am Ende der Ausbildung in der Zahnärztlichen Assistenz ist eine kommissionelle Abschlussprüfung durchzuführen.

(2) Die kommissionelle Abschlussprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:

1. Konservierende Zahnheilkunde

2. Prothetische Zahnheilkunde

3. Zahnärztliche Chirurgie