Kommissionelle Abschlussprüfung
. (1) Am Ende der Ausbildung in der Zahnärztlichen Assistenz ist eine kommissionelle Abschlussprüfung durchzuführen.
(2) Die kommissionelle Abschlussprüfung umfasst folgende Teilprüfungen:
1. Konservierende Zahnheilkunde
2. Prothetische Zahnheilkunde
3. Zahnärztliche Chirurgie
