Zulassungsvoraussetzungen zur kommissionellen Abschlussprüfung
. Ein/Eine Teilnehmer/in ist von der Lehrgangsleitung zur kommissionellen Abschlussprüfung zuzulassen, wenn
1. die Unterrichtsfächer gemäß Anlage 1 positiv absolviert worden sind, wobei zu berücksichtigen ist, und
2. mindestens 3 000 Stunden praktische Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses gemäß in einer Dokumentation () nachgewiesen ist.
