Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Zulassungsvoraussetzungen zur kommissionellen Abschlussprüfung

. Ein/Eine Teilnehmer/in ist von der Lehrgangsleitung zur kommissionellen Abschlussprüfung zuzulassen, wenn

1. die Unterrichtsfächer gemäß Anlage 1 positiv absolviert worden sind, wobei zu berücksichtigen ist, und

2. mindestens 3 000 Stunden praktische Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses gemäß in einer Dokumentation () nachgewiesen ist.