Zivilrechtliche Ansprüche
. Zivilrechtliche Ansprüche, die jemand aus dem Disziplinarvergehen des/der Beschuldigten ableitet, können nicht im Disziplinarverfahren geltend gemacht werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Zivilrechtliche Ansprüche
. Zivilrechtliche Ansprüche, die jemand aus dem Disziplinarvergehen des/der Beschuldigten ableitet, können nicht im Disziplinarverfahren geltend gemacht werden.