Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bewilligungen

. Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Bundesgesetzes in Kraft stehende Bewilligungen gemäß , , und , in der Fassung der 6. Ärztegesetz-Novelle, die Angehörigen des zahnärztlichen Berufs erteilt wurden, bleiben unberührt.