Genehmigung von Parteienübereinkommen
Alle über die Ausübung der Nutzungsrechte getroffenen Parteienübereinkommen bedürfen der behördlichen Genehmigung.
Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS
Genehmigung von Parteienübereinkommen
Alle über die Ausübung der Nutzungsrechte getroffenen Parteienübereinkommen bedürfen der behördlichen Genehmigung.