Multilaterale Vereinbarungen über den Erwerb oder die
Aufrechterhaltung des Schutzes
Die in den Artikeln 3 und 4 angeführten Verpflichtungen finden keine Anwendung auf Verfahren, die in multilateralen, unter der Schirmherrschaft der WIPO geschlossenen Vereinbarungen betreffend den Erwerb oder die Aufrechterhaltung von Rechten an geistigen Eigentum enthalten sind.
