Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kontrolle, Inspektion und Genehmigungsverfahren

Die Mitglieder beachten die Bestimmungen des Anhangs C bei der Durchführung von Kontroll-, Inspektions- und Genehmigungsverfahren, einschließlich nationaler Systeme für die Genehmigung von Zusätzen oder die Festlegung von Toleranzen bei Verunreinigungen in Nahrungsmitteln, Getränken oder Futtermitteln; und stellen außerdem sicher, daß ihre Verfahren nicht mit den Bestimmungen dieses Übereinkommens unvereinbar sind.