Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Transparenz

Die Mitglieder notifizieren Veränderungen ihrer sanitären oder phytosanitären Maßnahmen und geben im Einklang mit den Bestimmungen des Anhangs B Informationen über ihre sanitären oder phytosanitären Maßnahmen.