Transparenz
Die Mitglieder notifizieren Veränderungen ihrer sanitären oder phytosanitären Maßnahmen und geben im Einklang mit den Bestimmungen des Anhangs B Informationen über ihre sanitären oder phytosanitären Maßnahmen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Transparenz
Die Mitglieder notifizieren Veränderungen ihrer sanitären oder phytosanitären Maßnahmen und geben im Einklang mit den Bestimmungen des Anhangs B Informationen über ihre sanitären oder phytosanitären Maßnahmen.