Teilnahme von Aufsichtsorganen an den Veranstaltungen der Ausbildungslehrgänge
. Den Aufsichtsorganen des Magistrats ist die jederzeitige Teilnahme an den Veranstaltungen der Ausbildungslehrgänge zu gestatten.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Teilnahme von Aufsichtsorganen an den Veranstaltungen der Ausbildungslehrgänge
. Den Aufsichtsorganen des Magistrats ist die jederzeitige Teilnahme an den Veranstaltungen der Ausbildungslehrgänge zu gestatten.