Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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.  (1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Oktober 2001 in Kraft.

(2) Mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2002 tritt im an die Stelle der Betragsangabe „30 000 S“ die Betragsangabe „2 100 Euro“.

(3) Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem 1. Oktober 2001 in Kraft gesetzt werden.