Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anforderungen an die Produktion von erneuerbarem Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs

. Für die Zwecke des wird erneuerbarer Wasserstoff nicht biogenen Ursprungs nur dann berücksichtigt, wenn die Vorgaben der delegierten Verordnung (EU) 2023/1184 in der Fassung der delegierten Verordnung (EU) 2024/1408, ABl. Nr. L 1408 vom 21.05.2024 S. 1, eingehalten werden.