Verbot der Übertragung, Pfändung und Verpfändung von Leistungsansprüchen
. Ansprüche auf Leistungen der Sozialhilfe können weder übertragen noch gepfändet oder verpfändet werden.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Verbot der Übertragung, Pfändung und Verpfändung von Leistungsansprüchen
. Ansprüche auf Leistungen der Sozialhilfe können weder übertragen noch gepfändet oder verpfändet werden.