Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Strafbestimmungen

. Eine Verwaltungsübertretung, die mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro zu bestrafen ist, begeht,

1. wer trotz Untersagung der Ausübung des Sozialbetreuungsberufes unter Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung gemäß einen Sozialbetreuungsberuf unter Führung einer Berufsbezeichnung gemäß ausübt bzw. eine Berufsbezeichnung gemäß führt, oder

2. wer dem Magistrat die gemäß eingezogenen Qualifikationsnachweise oder Bescheide über die Erteilung der Berufsberechtigung und Berechtigung zur Führung der entsprechenden Berufsbezeichnung nicht ausfolgt, oder

3. wer den in , 6 oder 13 enthaltenen Anordnungen oder Verboten zuwiderhandelt.

(2) Der Versuch ist strafbar.