Geschützte Pflanzenarten
. Die im 2. Abschnitt unter Z 2.1. der Anlage aufgelisteten wild wachsenden Pflanzenarten sind geschützt. Für diese Pflanzen gelten die Verbote des § 10 Abs. 2 Wiener Naturschutzgesetz.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Geschützte Pflanzenarten
. Die im 2. Abschnitt unter Z 2.1. der Anlage aufgelisteten wild wachsenden Pflanzenarten sind geschützt. Für diese Pflanzen gelten die Verbote des § 10 Abs. 2 Wiener Naturschutzgesetz.