Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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BETRIEBSVEREINBARUNG

Begriff

. Betriebsvereinbarungen sind schriftliche Vereinbarungen, die vom Betriebsinhaber einerseits und dem Betriebsrat (Betriebsausschuß, Zentralbetriebsrat) andererseits in Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist.

Beachte: Diese Bestimmung gilt als partielles Bundesrecht weiter.