Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bezugnahme auf Richtlinien

. Mit dieser Verordnung wird die Richtlinie 92/58/EWG über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (Neunte Einzelrichtlinie im Sinne von Artikel 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG), ABl. Nr. L 245 vom 26.08.1992 S. 23, in der Fassung der Änderung durch Art. 1 der Richtlinie 2014/27/EU, ABl. Nr. L 65 vom 05.03.2014 S. 1, umgesetzt.