Grundsätzliches
Das Land als Träger von Privatrechten fördert die staatsbürgerliche Bildungsarbeit (Akademien) in Wien nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes.
Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS
Grundsätzliches
Das Land als Träger von Privatrechten fördert die staatsbürgerliche Bildungsarbeit (Akademien) in Wien nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes.