Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Anwendungsbereich

. Diese Verordnung ist auf Wertpapierfirmen gemäß anwendbar, die die Voraussetzungen gemäß Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2019/2033 erfüllen (kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen).