Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeine Vorschriften

Zweck

. Diese Verordnung konkretisiert die an die FMA zu erstattenden Stammdatenmeldungen gemäß und 2 WPFG. Diese Verordnung dient der Festlegung der Meldestichtage, der Meldezeiträume, der Art der Übermittlung, der Gliederungen und der Inhalte der Meldungen über unternehmensbezogene Stammdaten.