Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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*) Kündigung und Rückforderung von Krediten

In den Kreditvertrag sind Bestimmungen über die Kündigung und Rückforderung des Förderungskredits aufzunehmen. Der gilt sinngemäß.

*) Fassung LGBl.Nr. 9/2006, 17/2015