*) Kündigung und Rückforderung von Krediten
In den Kreditvertrag sind Bestimmungen über die Kündigung und Rückforderung des Förderungskredits aufzunehmen. Der gilt sinngemäß.
*) Fassung LGBl.Nr. 9/2006, 17/2015
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
*) Kündigung und Rückforderung von Krediten
In den Kreditvertrag sind Bestimmungen über die Kündigung und Rückforderung des Förderungskredits aufzunehmen. Der gilt sinngemäß.
*) Fassung LGBl.Nr. 9/2006, 17/2015