Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Salzburg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Im übrigen finden auf die Geschäftsführung der Fondsverwaltung die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung sinngemäß Anwendung.